Mittwoch, 13. November 2024, von 19:00 – 21:00 Uhr über Zoom
Vor allem im 17. Jahrhundert sind in den Matriken immer wieder Begriffe wie Bankert, Bastard, Hurenkind, spurius, natürliches oder illegitimes Kind und weitere Bezeichnungen zu finden. Alle diese Bezeichnungen weisen auf eine uneheliche Geburt hin. Vor allem ab den Reformen von Joseph II. und mit Inkrafttreten des Allgemein bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG 1811) finden wir in den Geburtenbüchern nachträgliche Eintragungen der Väter und Legitimierungen. In Zusammenhang mit Adoptionen treten auch die Begriffe Wahleltern und Wahlkind auf, nicht zu verwechseln mit Pflegeeltern und Pflegekindern.
Dipl.-Ing. Leopold Strenn
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